Ihr PflegeStützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde nach § 7c SGB XI eingerichtet. Er wird von den Pflege- und Krankenkassen, dem zuständigen Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt und dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein finanziert, um eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Information und Beratung zu gewährleisten.
Die Trägerschaft des Pflegestützpunktes (PSP) obliegt seit dem 01.07.2009 dem Kreis Herzogtum Lauenburg. Der gemeinnützige Verein „Gemeinschaft Pflegeberatung im Kreis Herzogtum Lauenburg e.V.“ führt und organisiert den PSP im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Beachtung der Maßgaben und Regelungen des Landesrahmenvertrages Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein vom 30.06.2009 und seinen Anlagen.
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