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Wie werde ich Nachbarschaftshelfer

Möchte man im Rahmen der Nachbarschaftshilfe den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, gelten in Schleswig-Holstein die folgenden Anerkennungsvoraussetzungen, die in der AföVO (Alltagsförderungsverordnung) geregelt sind:

  • Die Erbringung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe muss durch eine volljährige Einzelperson erfolgen.

  • Es muss eine Qualifizierung mindestens im Umfang von 8 Stunden zu je 45 Minuten oder eine vergleichbare Qualifizierung vorliegen. Nachbarschaftshilfen, die sich über Pflegekurs oder Schulung qualifiziert haben, müssen innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung von mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten vor Ablauf der Frist (unaufgefordert) nachweisen.

  • Man darf mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit der zu betreuenden Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben. 

  • Die Nachbarschaftshilfe darf nicht als Pflegeperson im Sinne des §19 des SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig sein.

  • Es dürfen nicht mehr als 30 Stunden je Kalendermonat Pflegebedürftige unterstützt werden.

  • Für die Nachbarschaftshilfe darf lediglich eine Aufwandsentschädigung von 8€ je Stunde gezahlt  werden. An- und Abreisekosten sowie Fahrtzeiten sind von der Erstattung ausgenommen.

  • Zusätzlich muss ein ausreichender Versicherungsschutz für Schäden, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe verursacht werden, vorliegen.

  • Der/Die Nachbarschaftshelfer/in muss beim Landesdamt für soziale Dienste Neumünster - Koordinierungsstelle  Nachbarschaftshilfe registriert sein. Das dazugehörige Formular finden Sie unter dem Button "Registrierung und Ansprechpartner für Nachbarschaftshelfer*innen".

Ebenfalls anerkannt werden gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung und Unterstützung von Pflegbedürftigen aufgrund beruflicher Qualifikationen oder nachweislicher ehrenamtlicher Tätigkeit gem. § 12 Abs. 2 AföVO.

 

Dazu gehören z.B.:

  • Pflegefachkräfte

  • Erzieher/-innen

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

  • geschulte Ersthelfer

  • eingetragene Pflegepersonen

  • o.Ä.

Aktuelle Schulungsangebote finden sie unter dem entsprechenden Button.