Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein
Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein
Gerne möchten wir über den Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein informieren.
Es geht dabei um Menschen, die im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 in Schleswig-Holstein in bestimmten Heimen/Einrichtungen gewohnt haben und dort Leid und Unrecht erfahren haben. Es besteht dann die Möglichkeit, bei uns eine Einmalzahlung (meist in Höhe von 9.000 €) zu beantragen.
Der Betrag soll erfahrenes Leid anerkennen und die negativen Folgen abmildern.
(Daher soll der Betrag beispielsweise auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.)
E-Mails oder Anrufe von Betroffenen, die sich über den Ablauf des Verfahrens informieren möchten, sind sehr willkommen und können sich über die im Flyer oder unten angegebenen Kontaktdaten melden.
Luka Thomsen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein
Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein
Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 913-751
E-Mail:
(Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente)