Richtig vorsorgen - Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet dann für mich? Oft treten solche Situationen schneller ein, als man sich vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zwar gibt es die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden. Danach muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase.
Referenten: Betreuungsamt und Betreuungsverein des Kreises H-L, Dr. Patrick Lohmann, Ärztl. Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis H.-L.
Vorherige Anmeldungen erbeten:
04542 - 82 65 49 oder
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Wasserkrüger Weg 7
23879 Mölln
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