Häufigste Fragen
Wer kann sich im Pflegestützpunkt beraten lassen?
Die Beratung steht allen gesetzlich versicherten Personen offen. Auch deren An-/Zugehörige, Freunde, Verwandte sowie an pflegerischen Fragen interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen. Wer privat versichert ist, wendet sich für die Beratung bitte an die private Pflegeberatung Compass.
Ist die Beratung kostenpflichtig?
Nein, die Beratung ist kostenfrei. Seit 2008 haben alle Pflegebedürftigen einen rechtlichen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. Diesen Anspruch erfüllen wir wohnortnah sowie umfassend und individuell auf Ihre Situation gerichtet.
Welche Beratungsformen werden angeboten?
Zu unseren Sprechzeiten können Sie sich telefonisch, schriftlich oder persönlich zu all Ihren Fragen beraten lassen. Wir nehmen uns Zeit für all Ihre Fragen, daher empfehlen wir einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Zusätzlich ist es möglich Termine für eine individuelle Beratung zu vereinbaren. Wenn es notwendig wird, kann so ein Termin auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Um Ihnen Fahrwege und Zeit zu ersparen, ist darüber hinaus die Vereinbarung einer Videoberatung möglich.
Worin unterscheiden sich die Pflegestützpunkte von Pflegediensten?
Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen zu allen Fragen rund um Pflege und Alter. Wir unterstützen individuell. Allerdings bieten wir keine praktischen Pflegeleistungen wie beispielsweise Körperpflege oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Dies ist den Pflegediensten vorbehalten. Gern informieren wir Sie darüber, welche Leistungen durch welchen Pflegedienst erbracht werden.
Wohin wende ich mich für Beratungen nach §37.3 SGB XI?
Dies übernehmen die Pflegedienste. Beratungseinsätze sind für Pflegegeldempfangende verpflichtend und sind gegenüber den Pflegekassen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich nachzuweisen. Wenn Sie Adressen von den Pflegediensten benötigen, sprechen Sie uns gern an.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen
einer körperlichen,
einer geistigen,
einer seelischen Krankheit
oder
einer Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens,
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate,
in erheblichem Maße Unterstützung und Hilfe benötigen
und die den Hilfebedarf nicht eigenständig ausgleichen können!
Ausschließlich ein Bedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe ist keine Voraussetzung für einen Pflegegrad!
Infoblatt: Wann ist es sinnvoll einen Pflegegrad zu beantragen?