Wie werde ich Nachbarschaftshelfer

Möchte man im Rahmen der Nachbarschaftshilfe den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, gelten in Schleswig-Holstein die folgenden Anerkennungsvoraussetzungen, die in der AföVO (Alltagsförderungsverordnung) geregelt sind:

• Die Erbringung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe muss durch eine volljährige Einzelperson erfolgen.
• Es muss eine Qualifizierung mindestens im Umfang von 8 Stunden zu je 45 Minuten oder eine
  vergleichbare Qualifizierung vorliegen. Nachbarschaftshilfen, die sich über Pflegekurs oder
  Schulung qualifiziert haben, müssen innerhalb von drei Jahren eine Fortbildung von mindestens
  2 Stunden zu je 45 Minuten vor Ablauf der Frist (unaufgefordert) nachweisen.
• Man darf mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder
  verschwägert sein und nicht mit der zu betreuenden Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
• Die Nachbarschaftshilfe darf nicht als Pflegeperson im Sinne des §19 des SGB XI bei der zu
  betreuenden Person tätig sein.
• Es dürfen nicht mehr als 30 Stunden je Kalendermonat Pflegebedürftige unterstützt werden.
• Für die Nachbarschaftshilfe darf lediglich eine Aufwandsentschädigung von 8€ je Stunde gezahlt  werden.
  An- und Abreisekosten sowie Fahrtzeiten sind von der Erstattung ausgenommen.
• Zusätzlich muss ein ausreichender Versicherungsschutz für Schäden, die im Rahmen der
  Nachbarschaftshilfe verursacht werden, vorliegen.
• Der/Die Nachbarschaftshelfer/in muss beim Landesdamt für soziale Dienste Neumünster - Koordinierungsstelle  Nachbarschaftshilfe registriert sein. Das dazugehörige Formular finden Sie unter dem entsprechenden Button links.


Ebenfalls anerkannt werden gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse in der Versorgung und Unterstützung von Pflegbedürftigen aufgrund beruflicher Qualifikationen oder nachweislicher ehrenamtlicher Tätigkeit gem. § 12 Abs. 2 AföVO.

Dazu gehören z.B.:

• Pflegefachkräfte
• Erzieher/-innen
• Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
• geschulte Ersthelfer
• eingetragene Pflegepersonen
• o.Ä.

Aktuelle Schulungsangebote finden sie auf dem entsprechenden Button links.